“Similia similibus curentur – Ähnliches mit Ähnlichem heilen…” (Samuel Hahnemann)
Vor über 200 Jahren hat der aus Meißen stammende Arzt Samuel Hahneman die moderne Homöopathie begründet, indem er das o. g. Gesetz formulierte. Bei homöopathischer Behandlung von Erkrankungen wird durch eine ausführliche ein- bis dreistündige Anamnese (Fallaufnahme) ein möglichst exaktes Bild der Krankheit und des Kranken in allen Facetten seines körperlich-seelisch-geistigen Seins erstellt.
Dieses Bild wird in Ähnlichkeit mit der Wirkung eines homöopathisch geprüften Arzneimittels gesetzt. Eine homöopathische Verschreibung muss sich also immer auf die spezifische Symptomatik eines individuellen Patienten beziehen. Eine Verschreibung nur aufgrund von Diagnosen oder die Verabreichung homöopathisch ungeprüfter Substanzgemische entspricht nicht der Arbeitsweise homöopathischer Ärzte und hat wenig Aussicht auf Heilungserfolg.
Weitere Informationen zur Behandlung mit homöopathischen Heilmitteln finden Sie auf der website des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte unter www.welt-der-homoeopathie.de